Einreise nach Italien

Aufenthaltsgenehmigungen & Meldepflicht

Einreise nach Italien

Ein freier Zugang in das Hoheitsgebiet der Italienischen Republik wird allen EU-Bürgern gewährt, sofern keine Einschränkungen aufgrund von Bestimmungen strafrechtlicher Natur und zum Schutz der öffentlichen Ordnung, der inneren Sicherheit und der öffentlichen Gesundheit vorliegen.

Das bedeutet, dass Sie als EU-Bürger zur Einreise nach Italien nicht mehr als einen Personalausweis oder Reisepass benötigen. Aus Kinderausweisen muss die Staatsangehörigkeit hervorgehen. Sollten Jugendliche unter 15 Jahren ohne Begleitung eines Erwachsenen reisen, haben die Eltern ihren Kindern eine polizeilich beglaubigte Einverständniserklärung mitzugeben. Die Frage nach der Dauer und dem Grund des Aufenthalts ist in jedem Fall unzulässig.

Familienmitglieder, die nicht Bürger eines EU-Mitgliedsstaats sind, müssen dagegen je nach Staatsangehörigkeit im Besitz eines Visums sein. Mit dem Beitritt zum Schengener Abkommen sind die Grenzkontrollen in Italien und Deutschland weggefallen. Nur in Ausnahmefällen wird das Abkommen vorübergehend außer Kraft gesetzt.

TIPP: Unter „ausländischen Bürgern“ oder stranieri werden im Zusammenhang der Einreise und des Arbeitens häufig alle Bürger verstanden, die keinem EU-Staat angehören. Die korrekte Bezeichnung für einen Drittstaatsangehörigen lautet extracomunitario.

Aufenthaltsgenehmigung und Meldepflicht in Italien

Seit dem 11. April 2007 bzw. mit dem Inkrafttreten der Gesetzesverordnung 30/2007 und im Einklang mit der Gemeinschaftsrichtlinie 38/2004/EG gilt, dass EU-Bürger keine Aufenthaltserlaubnis benötigen, wenn sie ihren Wohnsitz nach Italien verlegen. Die bisherige Aufenthaltserlaubnis wird durch die Anmeldung bei der Gemeinde ersetzt. Vergleichen Sie hierzu die Ausführungen unter stranieri auf www.poliziadistato.it .

Bei einem dauerhaften Umzug nach Italien muss der Zugezogene beim Einwohnermeldeamt (ufficio anagrafe) der Wohnsitzgemeinde vorstellig werden und die Verlegung seines Wohnsitzes melden. Dies muss spätestens 20 Tage nach dem Umzug und unter Vorlage eines gültigen Identitätspapiers, der italienischen Steuernummer, eines Wohnungsnachweises und der Angabe der Ursprungsgemeinde erfolgen. Um recht bald einen Beruf ausüben zu können, sollte schon bei dieser Gelegenheit eine Arbeitskarte (scheda professionale) beantragt werden.

Wer seinen Wohnsitz in Deutschland nicht aufgeben möchte und zur Arbeitssuche einen längeren Aufenthalt in Italien plant, dem wird empfohlen, beim ufficioanagrafe eine Erklärung der zeitlichen Niederlassung (dichiarazione di domicilio temporaneo) abzugeben. Mit diesem Dokument erhält der Arbeitssuchende die für die Ausübung eines Berufs notwendige scheda professionale.

Italienische Bürger, die ihren Wohnsitz zurück nach Italien verlegen wollten, mussten sich beim italienischen Einwohnermeldeamt aus dem Verzeichnis der im Ausland wohnhaften Italiener oder Anagrafe degli Italiani Residenti all’Estero (AIRE) streichen lassen.

Familiennachzug nach Italien

Die freie Wahl des Wohnorts innerhalb der EU gilt auch für die Familienmitglieder des EU-Staatsangehörigen, die keine EU-Bürger sind. Als Familienmitglieder gelten die Ehepartner, minderjährige oder unterhaltsberechtigte Kinder unter 21 Jahren und unterhaltsberechtigte Eltern und Schwiegereltern.

Familienmitglieder, die keiner Arbeit nachgehen, müssen einen Nachweis über einen vorhandenen Krankenversicherungsschutz und ein geregeltes Einkommen erbringen. Bei der Einreise müssen alle Angehörigen über einen Personalausweis oder Reisepass verfügen. Familienmitgliedern, die keine EU-Staatsangehörige sind, wird die Einreise unter Umständen nur nach Ausstellung eines Visums gewährt.

Die Genehmigung zum Grenzübertritt erhalten sie bei den Konsulaten mit Visaabteilung nach Vorlage eines Dokuments (Geburtsurkunde oder Familienstammbuch), aus dem die Verwandtschaftsbeziehungen hervorgehen, der Heiratsurkunde oder einer beglaubigten Kopie desselben Dokuments, sofern es nicht älter als drei Monate ist.

Sollten Fragen hinsichtlich der Einreise und der Aufenthaltserlaubnis offen bleiben, sind die italienischen Konsularbehörden zu kontaktieren.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und arbeiten in Italien. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.

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