Qualifikationen

Welche Sie brauchen, um in Luxemburg Arbeit zu finden

Qualifikationen

Luxemburg hält sich an das allgemeine System der EU zur Vereinheitlichung von Studienabschlüssen, welches im Zuge des Bologna-Prozesses entwickelt wurde. Wenn Ihr Beruf aber unter die „geregelten Berufe“ (solche, die ein Staatsexamen erfordern) fällt, müssen Sie die Qualifikationen und die Erfahrungen, die Sie in Ihrem Heimatland gemacht haben, offiziell anerkennen lassen, um Ihre Arbeit in Luxemburg ausüben zu dürfen.

Bestimmte Berufe (meist im medizinischen Bereich) sind durch die EU vereinheitlicht worden, sodass Ihre Qualifikationen vielleicht automatisch akzeptiert werden. Bei anderen Berufen müssen Sie nachweisen, dass Ihre Ausbildung und Erfahrung den gleichen Inhalt und dieselbe Dauer umfasst wie die in Luxemburg geforderte Qualifikation. Es kann auch vorkommen, dass Sie zeigen müssen, dass Sie eine oder mehrere der einheimischen Sprachen fließend sprechen. Wenn Sie in einer wichtigen Hinsicht die geforderten Bedingungen nicht erfüllen, bekommen Sie eventuell die Chance, durch das Bestehen einer Prüfung oder indem Sie weitere beaufsichtigte Übungen erfolgreich bearbeiten, sich doch noch eine Anerkennung für Ihren Beruf einzuholen.

Die Qualifikationskriterien für Ihren Beruf können Sie herausfinden, indem Sie die Aufsichtsbehörde oder den Berufsverband Ihres Berufes in Ihrem Heimatland kontaktieren. Dort wird man Ihnen helfen mit der zuständigen Organisation in Ihrem Zielland Verbindung aufzunehmen, wenn keine ausreichenden Informationen zur wechselseitigen Gültigkeit Ihrer Qualifikationen zur Verfügung stehen. In Großbritannien können allgemeine Informationen über „geregelte Berufe“ bei DTI, Bay 212, Kingsgate House, 66-74 Victoria Street, London SW1E 6SW (Tel. +44 (0)20-7215 4648) erhältlich.

Wenn Sie bisher ein Gewerbe betrieben haben, das in Luxemburg zu den „geregelten Berufen“ gehört, sollten Sie die Möglichkeit nutzen, ein Erfahrungszertifikat zu bekommen, welches Ihnen drei bis sechs Jahre Berufserfahrung bescheinigt. Dieses kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie selbstständig tätig waren. In Großbritannien können Sie dieses Zertifikat bei der britischen Handelskammer ( Association of British Chambers of Commerce) (Tel.: +44 (0)20 7654 5800) beantragen.

Unter normalen Umständen sollten alle Hochschulabschlüsse und akademischen Abschlusszeugnisse in Luxemburg anerkannt werden. Sobald Sie aber irgendwelche Schwierigkeiten absehen können, sollten Sie sofort eines der National Academic Recognition Information Centres (NARICs) kontaktieren. Diese gibt es in jedem EU-Mitgliedsstaat, eine genaue Auflistung finden Sie im Internet (Klicken Sie hier ).

Da in Luxemburg 50% der Arbeitskräfte Ausländer sind und es kein nationales Hochschulsystem gibt, kennt sich Luxemburg mit ausländischen Qualifikationen, besonders mit akademischen Abschlüssen und Diplomen sehr gut aus!

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